Mitglied werden

Sie möchten Mitglied bei uns werden? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf oder schicken Sie uns die ausgefüllte Beitrittserklärung zu.

Wir würden uns freuen, Sie bald bei uns willkommen heißen zu können!



Beitrittserklärung
Hier finden Sie unsere Beitrittserklärung.
Beitrittserklärung 2024_Homepage.pdf
PDF-Dokument [478.7 KB]

 

Was Sie wissen sollten

  • Sie können aktives oder passives Mitglied werden. Sollten Sie eine passive Mitgliedschaft wünschen, bitten wir Sie dies gesondert in der Beitrittserklärung anzugeben.
  • Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr bedürfen für die Mitglied-schaft der Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten.
  • Fördernde (passive) Mitglieder können auch Personenvereinigungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform sowie Firmen sein.
  • Der Antrag auf Mitgliedschaft ist schriftlich zu stellen (Beitrittserklärung). Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
  • Bei Interesse können Sie auch gerne 1-2x an einer Backaktion (Heizen oder Backen) teilnehmen um sich alles in Ruhe anzuschauen. Danach entscheiden Sie, ob Sie Mitglied werden möchten oder nicht.
  • Die Mitgliedsbeitrag beträgt 25€ / Jahr.
  • Ende der Mitgliedschaft:
  • Die Mitgliedschaft endet durch den Tod des Mitglieds, freiwilligen Austritt, die Streichung von der Mitgliederliste oder den Ausschluss aus dem Verein.
  • Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstands, dabei ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten.
  • Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung unter Berücksichtigung einer angemessenen Frist mit der Zahlung des Beitrags in Rückstand ist. Die Streichung ist dem Mitglied mitzuteilen.
  • Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es gegen die Vereinsinteressen in grober Weise verstoßen hat. Hierzu gehören insbesondere die Schädigung des Vereins in der Öffentlichkeit durch Wort, Schrift oder sonstige Handlungen sowie die wiederholte Störung des inneren Vereinsfriedens. Über den Ausschluss beschließt die Mitgliederversammlung.
  • Bei Ende der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf das Vereinsvermögen.